Nec adversario tuo transactione uti concedendum, nisi ea quae placita sunt paratus est adimplere.
von fynia967 am 19.07.2020
Der Gegner darf nur dann von der Vereinbarung profitieren, wenn er bereit ist, das Vereinbarte zu erfüllen.
von ariana951 am 11.11.2016
Dem Gegner darf die Nutzung des Vergleichs nicht gestattet werden, es sei denn, er ist bereit, die vereinbarten Bedingungen zu erfüllen.