Quod si adversarius tuus teneat, ex hoc placito nullam actionem esse natam, si tibi stipulatione non prospexisti, debes intellegere:
von estelle.c am 01.12.2014
Wenn jedoch dein Gegner behauptet, dass aus diesem Beschluss keine Rechtshandlung entstanden sei, wenn du dich nicht durch Stipulation geschützt hast, solltest du verstehen:
von annabelle.z am 20.12.2016
Wenn dein Gegner behauptet, dass aus dieser Vereinbarung kein Klagerecht entsteht, weil du dich nicht durch einen förmlichen Vertrag abgesichert hast, musst du verstehen: