Si post decretum praetoris viri clarissimi, qui fideicommissariam libertatem deberi pronuntiavit, secundus, quem condicioni non paruisse conquereris, manumissus non est, aetas tua litis instaurationem admittit.
von jonas905 am 19.10.2021
Wenn nach dem Dekret des Prätors, des hochgeachteten Mannes, der verfügte, dass die Freiheit durch Treuhandvermächtnis geschuldet sei, Secundus, über den du dich beklagst, dass dass er der Bedingung nicht nachgekommen sei, nicht freigelassen wurde, erlaubt dein Alter die Wiederaufnahme des Rechtsstreits.
von bennet.z am 24.07.2014
Wenn Secundus nicht freigelassen wurde, nachdem der angesehene Prätor per Dekret erklärt hatte, dass er durch Treuhand freiheitsberechtigt sei, und du dich darüber beklagst, dass er die Bedingung nicht erfüllt hat, kannst du aufgrund deines Alters den Fall wieder aufnehmen.