Licet inter privatos huiusmodi scriptum, quo comprehenditur, ut is qui supervixerit alterius rebus potiatur, nec donationis quidem mortis causa gestae efficaciter speciem ostendat, tamen cum voluntas militum, quae super ultimo vitae spiritu deque familiaris rei decreto quoquo modo contemplatione mortis in scripturam deducitur, vim postremi iudicii obtineat proponasque te ac fratrem tuum ad discrimen proelii pergentes ob communem mortis fortunam invicem pactos esse, ut ad eum, qui superstes fuisset, res eius, cui casus finem vitae attulisset, pertinerent, existente condicione intellegitur ex fratris tui iudicio, quod principalium constitutionum prompto favore firmatur, etiam rerum eius compendium ad te de latum esse.
von ahmed.919 am 17.01.2023
Während eine solche Vereinbarung zwischen Privatpersonen - bei der der Überlebende das Eigentum der anderen Person erhält - nicht als gültige todsbezogene Schenkung gelten würde, gelten für Soldaten andere Regeln. Wenn Soldaten ihre Wünsche bezüglich ihres Eigentums schriftlich festhalten, während sie dem Tod ins Auge blicken, haben diese Wünche die gleiche Rechtskraft wie ein formelles Testament. Du hast erklärt, dass du und dein Bruder, als ihr in die Schlacht zogtet, eine gegenseitige Vereinbarung getroffen habt, dass derjenige, der überlebt, das Eigentum des anderen erben würde, angesichts des gemeinsamen Todesrisikos, dem ihr beide ausgesetzt wart. Da diese Bedingung nun eingetreten ist, bedeutet die Entscheidung deines Bruders, die durch kaiserliches Recht gestützt wird, dass sein Eigentum tatsächlich rechtmäßig auf dich übertragen wurde.
von ruby.b am 02.02.2021
Obwohl unter Privatpersonen eine solche Schrift, in der festgehalten ist, dass der Überlebende den Besitz des anderen erhalten soll, nicht wirksam die Form einer Schenkung von Todes wegen darstellt, erhält dennoch der Wille von Soldaten, der sich auf den letzten Atemzug des Lebens und die Verfügung über das Familienvermögen in irgendeiner Weise schriftlich in Anbetracht des Todes niederlegt, die Kraft eines letzten Urteils. Da du und dein Bruder, zum Schlachtrisiko schreitend, aufgrund des gemeinsamen Schicksals des Todes einvernehmlich vereinbart habt, dass demjenigen, der überleben würde, der Besitz desjenigen zufallen soll, dem das Schicksal das Lebensende beschieden hätte, wird unter Berücksichtigung dieser Bedingung aus dem Urteil deines Bruders, welches durch die bereitwillige Gunst kaiserlicher Verfassungen bestätigt wird, verstanden, dass auch der Vorteil seines Vermögens auf dich übertragen worden ist.