Ceterum si post legitimam aetatem sententia prolata est, iterato eandem actionem de isdem speciebus inferre non potestis.
von carolin935 am 15.08.2023
Wenn zudem nach Erreichen des rechtmäßigen Alters das Urteil gefällt wurde, können Sie dieselbe Klage bezüglich derselben Angelegenheiten nicht erneut einreichen.
von kimberley.g am 21.11.2017
Wenn jedoch ein Urteil gefällt wurde, nachdem Sie das Rechtsalter erreicht haben, können Sie keine Klage über die gleichen Angelegenheiten erneut einreichen.