Quem palam est in tantum provincialium quaestionibus esse commotum, ut huius sanctionis rectores provinciarium custodes et contemptae rei vindices fecerit, scilicet ut in actores seu procuratores in subsidia negotiorum vel usurpatos gratia vel redemptos severa sententia vindicarent.
von lucia.o am 10.01.2023
Wer öffentlich derart von den Beschwerden der Provinzen erschüttert war, dass er durch diese Verordnung die Statthalter der Provinzen zu Wächtern und Rächern der verachteten Angelegenheit machte, und zwar derart, dass sie gegen Beauftragte oder Verwalter, die entweder durch Gunst erlangt oder zur Unterstützung der Angelegenheiten gekauft wurden, mit strengem Urteil Bestrafung verhängen konnten.
von michelle932 am 15.09.2016
Es ist offensichtlich, dass er von den Beschwerden der Provinzbewohner derart bewegt war, dass er durch diesen Erlass Provinzgouverneure sowohl als Wächter als auch als Vollstrecker dieser vernachlässigten Angelegenheit einsetzte, und zwar ausdrücklich mit dem Ziel, strenge Urteile über Beauftragte und Verwalter zu fällen, die entweder durch Günstlingswirtschaft ernannt oder bestochen worden waren, um Amtsgeschäfte zu führen.