Nisi forte quosdam, iustiores nonnumquam ob causas, vehementior maximi iudicis vocabit auctoritas.
von arian.n am 11.12.2015
Es sei denn, die mächtige Autorität des höchsten Richters ruft in manchen Fällen einige Menschen aus durchaus berechtigteren Gründen.
von paulina.876 am 05.09.2020
Es sei denn, dass gewisse Personen mitunter aus gerechteren Gründen durch die entschiedenere Autorität des höchsten Richters vorgeladen werden.