Ante omnia nullius penitus alterius iudicis minoris vel maioris sacro ministerio nostro deputatos, quorum officia singillatim brevis subter adnexus continet, nisi a tuae dumtaxat magnitudinis sententiis conveniri, ut in nullo penitus alterius iudicis foro pulsantium nisi in tuae tantummodo amplitudinis examine praebeant aliquando responsum.
von richard.952 am 19.05.2016
Vor allem sollen diejenigen, die unserem heiligen Dienst zugeordnet sind (deren einzelne Aufgaben im beigefügten Kurzbericht aufgeführt sind), ausschließlich Ihrem Gericht Rede und Antwort stehen, und zwar keinem anderen Richter, unabhängig von dessen Rang. Sie sind nicht verpflichtet, Vorladungen anderer Gerichte Folge zu leisten, sondern haben ausschließlich vor Ihrem Tribunal zu erscheinen.
von nico827 am 30.10.2018
Vor allen Dingen sollen diejenigen, die unserem heiligen Dienst zugeordnet sind und deren Aufgaben die nachstehende Kurzbescheinigung im Einzelnen enthält, von keinem anderen Richter, weder geringeren noch höheren Ranges, vorgeladen werden, es sei denn allein durch die Verfügungen Eurer Hoheit, so dass sie in keinem Gerichtshof eines anderen Richters eine Antwort geben müssen, außer in der Prüfung durch Eure Erhabenheit allein.