Nec si qui forte propter aliquas causas ad hanc urbem de provinciis venerit, ad praeturae munus vocetur, sed hi tantummodo, ut dictum est, qui hic domicilium fovent, ita ut nec ipsi sumptus quosdam inferre cogantur inviti, sed habeant spontaneae liberalitatis arbitrium.
von layla864 am 29.10.2019
Jemand, der zufällig aus den Provinzen aus irgendeinem Grund in diese Stadt kommt, sollte nicht zum Prätor berufen werden. Nur diejenigen, die hier ihren Wohnsitz haben, wie besagt, sollten dienen, und sie sollten nicht gezwungen werden, Ausgaben gegen ihren Willen zu zahlen, sondern sollten die Freiheit haben, freiwillig zu geben.
von felix.l am 12.03.2017
Und wenn jemand zufällig aufgrund bestimmter Umstände aus den Provinzen in diese Stadt kommt, soll er nicht zum Dienst als Prätor berufen werden, sondern nur diejenigen, wie bereits gesagt, die hier ihren Wohnsitz haben, so dass sie nicht gezwungen werden, gegen ihren Willen bestimmte Ausgaben zu tragen, sondern die Freiheit einer freiwilligen Großzügigkeit besitzen.