Sed multo iustius fuit vel huiusmodi defensorem audire, quam absentem quasi contumacem et indefensum gravi condemnatione adficere.
von timm.j am 22.05.2018
Es war viel gerechter, einen Verteidiger dieser Art anzuhören, als den Abwesenden, gleichsam als wäre er störrisch und unverteidigt, mit schwerer Verurteilung zu belegen.
von kilian.925 am 08.01.2022
Es wäre weitaus gerechter gewesen, selbst einen solchen Verteidiger anzuhören, anstatt jemanden, der abwesend war, als trotzig und schutzlos mit einer harten Verurteilung zu belegen.