Interlocutio praesidis, quae indicta est, infamem eum de quo quaeris fecisse non videtur, cum non specialiter ob iniuriam vel admissam vim condemnatus, sed ita praesidis verbis gravatus est et admonitus, ut ad melioris vitae frugem se reformet.
von mats.843 am 30.10.2013
Die Zwischenverfügung des Präsidenten, die verkündet wurde, scheint ihn, nach dem Sie fragen, nicht rechtlich diskreditiert zu haben, da er nicht speziell wegen Verletzung oder begangener Gewalt verurteilt wurde, sondern durch die Worte des Präsidenten belastet udn ermahnt wurde, sich zur Frucht eines besseren Lebens zu reformieren.
von matti872 am 27.02.2015
Die vorläufige Verfügung des Gouverneurs, die erlassen wurde, scheint die Reputation der Person, nach der Sie fragen, nicht beschädigt zu haben, da er nicht speziell wegen Körperverletzung oder Gewalt verurteilt wurde, sondern lediglich eine Warnung erhielt und angewiesen wurde, sein Verhalten zum Besseren zu ändern.