Non valet procuratoris sententia, si vicem praesidis non tueatur, qui legi fabiae locum esse pronuntiavit, cum eius legis disceptatio ad praesidis provinciae pertineat notionem.
von matteo.873 am 27.08.2014
Eine Rechtsentscheidung, die von einem Verwalter getroffen wird, ist unwirksam, wenn er nicht in der Funktion des Gouverneurs handelt, wenn er entscheidet, dass das Fabische Gesetz zur Anwendung kommt, da die Gerichtsbarkeit über dieses Gesetz dem Provinzgouverneur obliegt.
von yoshua8945 am 21.06.2021
Die Entscheidung des Prokurators ist nicht gültig, wenn er nicht die Position des Provinzstatthalters wahrt, der festgestellt hat, dass die Lex Fabia Anwendung findet, da die Prüfung dieses Gesetzes zur Zuständigkeit des Provinzstatthalters gehört.