Ut legis fabiae poena debeatur, in crimen subscriptio et accusatio et sententia necessaria est.
von pauline.u am 12.07.2016
Damit die Strafe der Lex Fabia verhängt werden kann, sind eine formelle Anzeige, eine Anklage und ein Urteil erforderlich.
von mourice.877 am 16.09.2019
Damit jemand nach dem Fabian-Gesetz bestraft wird, sind eine förmliche Anklage, eine Strafverfolgung und ein gerichtliches Urteil erforderlich.