Quod si iureiurando decisa contentio est, nemo dubitaverit, quin religionem absolutio iudicantis sequatur.
von laila.936 am 23.02.2024
Wenn aber der Streit durch Eid entschieden worden ist, wird niemand bezweifeln, dass die Lossprechung des Richters der religiösen Verpflichtung folgt.
von mona844 am 29.08.2022
Wenn ein Streit durch einen Eid beigelegt wurde, sind sich alle einig, dass die Entscheidung des Richters die Bindungskraft dieses Eides respektieren muss.