Non damnatos quidem dumtaxat iniuriae, sed pactos quoque perpetuum infamat edictum.
von philipp.m am 21.12.2018
Der permanente Erlass bringt nicht nur denjenigen Schande, die eines Vergehens für schuldig befunden wurden, sondern auch jenen, die solche Fälle beigelegt haben.
von anton.942 am 23.09.2020
Nicht nur die wegen Verletzung Verurteilten, sondern auch diejenigen, die sich verglichen haben, werden durch das ewige Edikt mit Schande belegt.