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Nemo ob id, quod bonis paternis se abstinuit, infamis est.
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von marlene.u am 24.12.2015Niemand wird als unehrenhaft betrachtet, weil er sich vom väterlichen Vermögen enthalten hat.
von kian.828 am 02.05.2017Niemand verliert seine gute Reputation nur deshalb, weil er das väterliche Erbe ausgeschlagen hat.
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