Furti si condemnata es, citra verbera quoque fustium famae damnum subisti.
von alice847 am 08.08.2017
Wenn du des Diebstahls für schuldig befunden wurdest, hast du bereits ohne Schläge einen Schaden für deinen Ruf erlitten.
von noa.9849 am 25.12.2022
Wenn du des Diebstahls verurteilt wurdest, hast du selbst ohne Schläge den Schaden deiner Ehre erlitten.