Quod si res furtiva, quam alter subripuit apud te ignorantem comperta est, non laesit existimationem tuam sententia durior.
von yusef.p am 11.10.2024
Wenn gestohlene Sachen, die jemand anderes entwendet hatte, ohne dein Wissen in deinem Besitz gefunden wurden, hat das harte Urteil deinen Ruf nicht beschädigt.
von dennis.941 am 27.07.2019
Wenn jedoch eine gestohlene Sache, die ein anderer gestohlen hatte, in deinem Besitz entdeckt wurde, während du unwissend warst, hat das härtere Urteil deinen Ruf nicht geschädigt.