Oblatum furtum dicitur, cum res furtiva ab aliquo tibi oblata sit eaque apud te concepta sit, utique si ea mente tibi data fuerit, ut apud te potius quam apud eum qui dederit, conciperetur:
von leyla.876 am 24.10.2020
Ein angebotener Diebstahl wird dann als gegeben angesehen, wenn gestohlene Sachen jemand dir angeboten hat und diese bei dir vorgefunden wurden, insbesondere wenn sie dir mit der Absicht übergeben wurden, dass sie eher bei dir als bei demjenigen, der sie dir gegeben hat, vorgefunden werden sollten.
von finn9828 am 26.05.2021
Ein Diebstahl gilt als angenommen, wenn jemand Ihnen gestohlene Gegenstände anbietet und diese in Ihrem Besitz entdeckt werden, insbesondere wenn sie Ihnen mit der Absicht übergeben wurden, dass sie eher bei Ihnen als bei der Person, die sie Ihnen gegeben hat, vorgefunden werden sollen.