Ad tempus in opus publicum dati pristinum quidem statum retinent, sed damno infamiae et post impletum tempus subiciuntur.
von lilya.q am 03.09.2024
Diejenigen, die für eine Zeit zum öffentlichen Dienst herangezogen werden, behalten zwar ihren ursprünglichen Status, werden jedoch auch nach Ablauf der festgelegten Zeit dem Makel der Unehre unterworfen.
von jonah913 am 20.02.2022
Personen, die vorübergehend zu öffentlichen Arbeiten verurteilt werden, behalten ihren ursprünglichen sozialen Status, bleiben jedoch auch nach Verbüßung ihrer Strafe vom Makel der Unehre gezeichnet.