Postquam liti de praedio motae renuntiasti, causam finitam instaurari posse nulla ratio permittit.
von maxime.m am 30.03.2016
Nachdem Sie dem Grundstücksstreit entsagt haben, gibt es keine rechtliche Grundlage, den abgeschlossenen Fall wieder aufzurollen.
von conner.h am 19.03.2022
Nachdem Sie die bezüglich des Grundstücks angehobene Klage zurückgezogen haben, erlaubt keine Begründung, den abgeschlossenen Fall wiedereröffnen zu können.