Creditori tuo si partem pecuniae exsolvisti, de parte vero non petenda inter te et eum convenit ob causas negotiaque eius tuo patrocinio fideque defensa, ea obligatione partim iure civili partim honorario liberatus es.
von maurice.838 am 27.04.2023
Wenn Sie Ihrem Gläubiger einen Teil des Geldes gezahlt haben und Sie beide vereinbart haben, dass er den verbleibenden Teil nicht fordern wird, weil Sie seine Rechtsangelegenheiten und Geschäftsbelange mit Ihrem Beistand und Ihrer Loyalität verteidigt haben, sind Sie von dieser Verpflichtung sowohl nach bürgerlichem als auch nach prätorischem Recht befreit.
von antonio.t am 02.03.2018
Deinem Gläubiger, wenn du einen Teil des Geldes bezahlt hast, wobei hinsichtlich des Teils, der nicht gefordert werden sollte, zwischen dir und ihm vereinbart wurde, aufgrund seiner Angelegenheiten und Geschäfte, die durch deine Bürgschaft und dein Vertrauen verteidigt wurden, bist du von dieser Verpflichtung teils durch Zivilrecht, teils durch Prätorenrecht befreit worden.