Quodsi vis fluminis partem aliquam ex tuo praedio detraxerit et vicini praedio appulerit, palam est eam tuam permanere.
von marlen855 am 30.11.2016
Wenn die Kraft des Flusses einen Teil Ihres Grundstücks weggerissen und ihn auf das Grundstück eines Nachbarn getragen hat, ist offensichtlich, dass er Ihnen weiterhin gehört.
von martin954 am 04.07.2021
Wenn die Kraft des Flusses einen Teil Ihres Grundstücks abgetragen und ihn auf das Grundstück Ihres Nachbarn verschoben hat, bleibt er eindeutig Ihr Eigentum.