Plane si longiore tempore fundo vicini haeserit, arboresque quas secum traxerit in eum fundum radices egerint, ex eo tempore videntur vicini fundo adquisitae esse.
von amelie9828 am 03.11.2016
Wenn Erdreich über einen längeren Zeitraum auf dem Grundstück eines Nachbarn verblieben ist und die dabei mitgeführten Bäume in diesem Grundstück Wurzeln geschlagen haben, gelten die Bäume von diesem Zeitpunkt an als Eigentum des Nachbargrundstücks.
von filip827 am 26.08.2021
Offensichtlich, wenn es über eine längere Zeit am Grundstück des Nachbarn gehaftet hat und die Bäume, die es mitgebracht hat, Wurzeln in dieses Grundstück getrieben haben, scheinen sie von diesem Zeitpunkt an vom Grundstück des Nachbarn erworben worden zu sein.