In deterius autem reformare novo pacto non potest obligationem recte constitutam.
von kristina.g am 06.07.2021
Eine bereits rechtmäßig begründete Verpflichtung kann durch einen neuen Vertrag nicht zum Nachteil verändert werden.
von lennox.e am 20.10.2021
Eine rechtmäßig begründete Verpflichtung kann durch eine neue Vereinbarung nicht verschlechtert werden.