Nec de cetero quemquam, antequam per statuta tempora legum eruditioni noscatur inhaesisse, supra dicto consortio sociari.
von muhammed.f am 09.12.2014
Niemand soll künftig dem vorgenannten Verband zugeordnet werden, bevor nicht nachweislich durch die festgelegten Zeiträume hindurch die Ausbildung in Rechtswissenschaften verfolgt wurde.
von julie937 am 25.07.2014
Niemand soll künftig dem vorgenannten Verband beitreten werden, bevor nicht nachweislich die vorgeschriebene Ausbildungszeit im Rechtsstudium absolviert wurde.