Unde rationes etiam saepe computatas denuo retractari posse, si res iudicatae non sunt vel transactio non intervenit, explorati iuris et.
von finn.u am 13.05.2024
Daher gilt es als rechtlich geklärt, dass Rechnungen, die bereits oft berechnet wurden, erneut überprüft werden können, wenn weder ein Gerichtsurteil ergangen noch eine Transaktion erfolgt ist.
von leona9989 am 15.06.2016
Es ist eine fest etablierte Rechtsgrundlage, dass Berechnungen auch dann, wenn sie bereits mehrfach durchgeführt wurden, erneut überprüft werden können, solange kein rechtskräftiges Urteil oder Vergleichsvereinbarung vorliegt.