Unde rationes etiam saepe computatas denuo retractari posse, si res iudicatae non sunt vel transactio non intervenit, explorati iuris et.
von leona9989 am 15.06.2016
Es ist eine fest etablierte Rechtsgrundlage, dass Berechnungen auch dann, wenn sie bereits mehrfach durchgeführt wurden, erneut überprüft werden können, solange kein rechtskräftiges Urteil oder Vergleichsvereinbarung vorliegt.