Sed et si per errorem calculi velut debitam quantitatem, cum esset indebita, promisisti, condictio liberationis tibi competit.
von emilia.i am 19.02.2023
Selbst wenn du durch einen Berechnungsfehler eine Menge als geschuldet versprochen hast, obwohl sie tatsächlich nicht geschuldet war, steht dir eine Kondiktionsklage zur Befreiung zur Verfügung.
von phillip.825 am 01.03.2014
Wenn Sie aufgrund eines Rechenfehlers eine Zahlung versprochen haben, in der Annahme, sie sei geschuldet, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall war, haben Sie das Recht, sich von diesem Versprechen zu befreien.