Cum a praefecto aegypti perpetuo causas agere prohibitus non appellaveris, placitis obtempera.
von nickolas.b am 17.03.2019
Da Sie nicht gegen die Verfügung des Präfekten von Ägypten, die Sie dauerhaft von der Rechtsausübung ausschloss, Berufung eingelegt haben, müssen Sie der Entscheidung Folge leisten.
von fiete877 am 02.09.2014
Wenn du von dem Präfekten Ägyptens dauerhaft gehindert wurdest, Rechtssachen zu vertreten und nicht dagegen Berufung eingelegt hast, so gehorche den getroffenen Entscheidungen.