Nisi forte etiam de eo, quod falsum dicitur, controversia orta decisa sopiatur.
von chayenne953 am 06.11.2014
Es sei denn, selbst bezüglich dessen, was als falsch bezeichnet wird, könne eine entstandene Kontroverse, nachdem sie entschieden wurde, beigelegt werden.
von emely.m am 06.10.2021
Es sei denn, dass selbst eine Streitigkeit, die sich über etwas erhebt, was als falsch behauptet wird, durch eine Entscheidung beigelegt werden kann.