Nam priore casu ratam manere transactionem iubebit, posteriore nocere civitati gratiam non sinet.
von evelin.954 am 07.10.2014
In dem ersten Fall wird er sicherstellen, dass die Vereinbarung gültig bleibt, während er in dem zweiten Fall keine Sonderbehandlung erlauben wird, die der Gemeinschaft schaden könnte.
von benno915 am 14.04.2015
In dem einen Fall wird er anordnen, dass die Transaktion gültig bleibt, in dem anderen Fall wird er nicht zulassen, dass die Gunst dem Staat schadet.