Qui sub praetextu decanorum seu collegiatorum, cum id munus non impleant, aliis se muneribus conantur subtrahere, eorum fraudibus credidimus obviandum, ne quis sub specie muneris, quod minus exsequitur, alterius muneris oneribus relevetur, ne argentariorum vel nummulariorum munera declinentur ab his, qui dici tantum collegiati vel decani festinant.
von lorenz8812 am 23.10.2018
Wir glauben, dass wir den Betrug derjenigen stoppen müssen, die versuchen, ihren Verpflichtungen auszuweichen, indem sie fälschlicherweise behaupten, Dekane oder Gildenmitglieder zu sein, ohne diese Rollen tatsächlich auszuführen. Niemand sollte von einem Satz von Pflichten befreit werden, indem er vorgibt, eine andere Rolle auszuüben, die er nicht wirklich erfüllt, und Menschen sollten nicht in der Lage sein, ihre Pflichten als Bankiers oder Geldwechsler zu umgehen, nur indem sie eilig behaupten, Gildenmitglieder oder Dekane zu sein.
von melina.843 am 03.03.2017
Diejenigen, die unter dem Vorwand, Dekane oder Kollegiatmitglieder zu sein, wenn sie diese Pflicht nicht erfüllen, versuchen, sich anderen Aufgaben zu entziehen, haben wir für deren Täuschungen eine Grenze setzen müssen, damit nicht jemand unter dem Schein einer Aufgabe, die er nur unzureichend wahrnimmt, von den Lasten einer anderen Aufgabe befreit wird, damit die Pflichten der Bankiers oder Geldwechsler nicht umgangen werden von jenen, die nur darauf bedacht sind, Kollegiatmitglieder oder Dekane genannt zu werden.