Sacrosancta thessalonicensis ecclesia civitatis aperte sciat propriae tantummodo capitationis modum beneficio mei numinis sublevandum nec externorum gravamine tributorum rem publicam ecclesiastici nominis abusione laedendam.
von leah933 am 25.11.2018
Die heilige Kirche von Thessaloniki soll klar verstehen, dass meine kaiserliche Gunst sich nur auf die Befreiung ihrer eigenen Kopfsteuer erstreckt und dass die Staatskasse nicht durch Missbrauch des Kirchenstatus zur Vermeidung anderer Steuern geschädigt werden darf.
von shayenne9813 am 19.09.2017
Die heilige Thessalonicher Kirche der Stadt soll öffentlich wissen, dass nur das Maß ihrer eigenen Kopfsteuer durch den Vorteil meines göttlichen Willens entlastet wird und dass die öffentliche Kasse nicht durch die Last externer Abgaben mittels des Missbrauchs kirchlicher Bezeichnung geschädigt werden soll.