Et unumquemque ducem et tribunos eorundem militum iubemus, ut semper milites ad exercitationem armorum teneant et non concedant eos divagari, ut, si quando necessitas contigerit, possint inimicis resistere:
von efe.822 am 08.03.2014
Und wir befehlen jedem Anführer und den Tribünen dieser Soldaten, dass sie die Soldaten stets zur Waffenübung anhalten und ihnen nicht erlauben, umherzustreifen, damit sie, wenn jemals eine Notwendigkeit eintreten sollte, imstande sind, Feinden zu widerstehen:
von layla.w am 03.09.2019
Wir befehlen jedem Befehlshaber und ihren militärischen Offizieren, ihre Soldaten stets auf Waffenausbildung zu konzentrieren und sie vom Nichtstun abzuhalten, damit sie bereit sind, jederzeit gegen Feinde zurückzukämpfen, wenn die Notwendigkeit entsteht: