Ad haec quadrimenstruos breves eorundem scholarium cura tuae sublimitatis et pro tempore viri excellentissimi magistri officiorum conscribi volumus et eos sacro scrinio laterculi praestari ibi deponendos, ut semper notitia eorundem scholarium certa sit neque publico damnum aliquod infligatur.
von miran9823 am 16.09.2024
Bezüglich dieser Angelegenheiten wünschen wir, dass vierteljährliche kurze Listen derselben Gelehrten durch die Sorgfalt Eurer Erhabenheit und des zur Zeit amtierenden höchst ausgezeichneten Magisters der Amtsgeschäfte angefertigt und dem heiligen Schreinsregister zur Hinterlegung übergeben werden, damit die Aufzeichnung dieser Gelehrten stets zuverlässig sei und dem Öffentlichen kein Schaden zugefügt werde.
von martin.x am 14.11.2013
Wir wünschen, dass Ihr Amt und der derzeitige Amtsvorsteher kurze vierteljährliche Listen dieser Studenten erstellen und diese zur Ablage bei der kaiserlichen Registratur einreichen, um sicherzustellen, dass wir stets genaue Aufzeichnungen der Studenten haben und um Schaden für öffentliche Interessen zu verhindern.