Palatinis haec cura debet esse praecipua, ut, periculo proprio notariis destinatis, super neglegentia iudicum, si ita res exegerit, conquerantur, ne eorum sit impunita desidia.
von lea.j am 24.12.2014
Für die Palatini sollte diese Sorgfalt vorrangig sein, dass sie, auf eigene Gefahr und mit bestellten Notaren, über die Nachlässigkeit der Richter Klage führen, wenn die Sache es erfordert, damit ihre Untätigkeit nicht ungestraft bleibt.
von merle.f am 15.04.2021
Die Palatinischen Beamten sollten diese vorrangige Verantwortung haben: auf eigenes Risiko durch bestellte Notare Beschwerden über säumige Richter einzureichen, wenn die Situation es erfordert, damit solche Nachlässigkeit nicht unbestraft bleibt.