Iudices quoque de eorum nominibus referre convenit, quos commodis propriis magis quam utilitatibus publicis studere praeviderint.
von sofi.855 am 12.03.2024
Richter sollten auch die Namen derjenigen melden, bei denen sie bemerken, dass sie persönliche Interessen über das öffentliche Wohl stellen.
von medina.926 am 10.08.2021
Es ziemt sich, dass Richter auch Bericht erstatten über die Namen derjenigen, die sie als mehr ihren eigenen Vorteilen als den öffentlichen Interessen zugeneigt vorausgesehen haben.