Sportulas etiam ab officio tam viri magnifici praefecti africani quam reliquorum iudicum sic exigi iubemus, quomodo in nostris legibus est dispositum et ab omni re publica nostra custoditur, ut nullus audeat quocumque tempore vel quocumque modo earum excedere quantitatem.
von sebastian.h am 28.12.2022
Die Sporteln sollen sowohl vom Amt des prächtigen Mannes, des Präfekten von Afrika, als auch der übrigen Richter derart erhoben werden, wie es in unseren Gesetzen festgelegt und von unserem gesamten Staat beachtet wird, sodass niemand es wage, zu irgendeiner Zeit oder auf irgendeine Weise deren Menge zu überschreiten.
von eva.919 am 13.07.2015
Wir verfügen, dass die Gerichtsgebühren sowohl aus dem Amt des prächtigen Präfekten von Afrika als auch von anderen Richtern gemäß unseren geltenden Gesetzen und wie in unserem gesamten Staat üblich erhoben werden müssen, sodass niemand es wagen soll, diese Beträge zu irgendeiner Zeit oder auf irgendeine Weise zu überschreiten.