Temporales actiones, quae per oblationem precum et ad eas rescriptiones perpetuantur, definire necessarium esse duximus, ne quis putet ad alias etiam, quae certis taxantur temporibus, hoc pertinere.
von cheyenne8838 am 31.01.2017
Wir haben es für notwendig erachtet, die rechtlichen Handlungen zu spezifizieren, die durch Gesuche und deren Bescheide verlängert werden können, damit niemand davon ausgeht, dies gelte auch für andere Handlungen mit strikten Fristen.
von tabea827 am 01.03.2014
Wir haben es für notwendig erachtet, zeitliche Handlungen zu definieren, die durch das Darbringen von Gebeten und deren Beantwortungen fortgeführt werden, damit nicht jemand annimmt, dies beziehe sich auch auf andere Handlungen, die durch festgelegte Zeiträume begrenzt sind.