Cetera autem omnia, quae ad municipales vel de decurionibus et muneribus vel publicis operibus vel nundinis et pollicitationibus ac diversis cognitionibus et censibus vel significatione verborum veteribus inventa sunt quaeque regulariter definita, in se recepit quinquagesimus, totius consummationis perfectus.
von olivia.901 am 17.04.2015
Überdies wurden alle anderen Dinge, die hinsichtlich kommunaler Angelegenheiten oder über Dekurionen und Pflichten oder öffentliche Arbeiten oder Märkte und Versprechen und verschiedener gerichtlicher Untersuchungen und Volkszählungen oder der Bedeutung von Wörtern nach den Alten entdeckt und die regelmäßig definiert wurden, vom Fünfzigsten in sich aufgenommen, vollendet in der Gesamtheit der Vollendung.
von elea8979 am 22.05.2017
Das fünfzigste Buch enthält alles andere: alle Angelegenheiten betreffend die Kommunalverwaltung, Stadträte und deren Pflichten, öffentliche Arbeiten, Märkte, Versprechen, verschiedene Rechtsverfahren, Volkszählung und die Bedeutungen von Wörtern, die von unseren Vorgängern festgelegt wurden, zusammen mit ihren standardisierten Definitionen - wodurch es eine perfekte Vollendung des gesamten Werkes darstellt.