Post hos si qua de sponsalibus vel nuptiis vel dotibus legibus dicta sunt reposuimus, tribus librorum voluminibus ea concludentes.
von lucy876 am 15.12.2015
Nach diesen haben wir alles, was in den Gesetzen über Verlobungen, Ehen oder Mitgiften gesagt wurde, zusammengestellt und in drei Buchbänden abgeschlossen.
von kai.948 am 07.06.2013
Nach diesen Abschnitten haben wir alle Rechtsvorschriften betreffend Verlobungen, Ehen und Mitgiften zusammengestellt und in drei Bänden zusammengefasst.