Humanum esse probamus, si quid de cetero in publica vel in privata causa emerserit necessarium, quod formam generalem et antiquis legibus non insertam ecat, id ab omnibus antea tam proceribus nostri palatii quam gloriosissimo coetu vestro, patres conscripti, tractari et, si universis tam iudicibus quam vobis placuerit, tunc allegata dictari et sic ea denuo collectis omnibus recenseri et, cum omnes consenserint, tunc demum in sacro nostri numinis consistorio recitari, ut universorum consensus nostrae serenitatis auctoritate firmetur.
von mona915 am 18.03.2014
Wir erachten es als angemessen, dass wenn eine neue Notwendigkeit in öffentlichen oder privaten Angelegenheiten entsteht, die eine allgemeine Regelung erfordert, welche von bestehenden Gesetzen nicht abgedeckt wird, diese zunächst von unseren Palastbeamten und Ihrer angesehenen Senatsversammlung erörtert werden sollte. Wenn sowohl die Richter als auch Sie als Senatoren dies gutheißen, sollten die Vorschläge schriftlich festgehalten und erneut von allen gemeinsam überprüft werden. Sobald alle zugestimmt haben, sollte es schließlich in unserem kaiserlichen Ratssaal vorgetragen werden, damit der allgemeine Konsens durch unsere kaiserliche Autorität offiziell bestätigt werden kann.
von richard.v am 23.10.2018
Wir erachten es als angemessen, dass, falls in öffentlichen oder privaten Angelegenheiten künftig etwas notwendig werden sollte, was eine allgemeine Form erfordert und nicht in alten Gesetzen enthalten ist, dies zunächst von allen, sowohl den Würdenträgern unseres Palastes als auch Ihrer ruhmreichen Versammlung, verehrte Väter, erörtert und, wenn es allen Richtern und Ihnen gefällt, sodann die Anträge niedergeschrieben und hernach mit allen Unterlagen überprüft und, wenn alle zugestimmt haben, schließlich in der heiligen Versammlung unserer göttlichen Majestät verlesen werde, auf dass der Konsens aller durch die Autorität unserer Hoheit bestätigt werde.