Sed et si quid fuerit subsecutum ex eo vel ob id, quod interdicente lege factum est, illud quoque cassum atque inutile esse praecipimus.
von roman975 am 11.06.2014
Wir erklären hiermit, dass jede Folge, die aus einer gesetzeswidrigen Handlung entsteht oder ihr entspringt, als nichtig und rechtlich unwirksam gilt.
von sara.974 am 25.11.2018
Wir verfügen hiermit, dass auch alles, was daraus oder aufgrund dessen entstanden ist, was entgegen dem Gesetz geschehen ist, ebenfalls als nichtig und unwirksam gelten soll.