Secundum praedictam itaque regulam, quam ubique servari factum lege prohibente censuimus, certum est nec stipulationem eiusmodi tenere nec mandatum ullius esse momenti nec sacramentum admitti.
von pia8891 am 24.03.2022
Gemäß der vorgenannten Regel, die bei einem durch Gesetz verbotenen Handeln überall zu beachten ist, steht fest, dass weder eine solche Stipulation Gültigkeit haben noch ein Mandat von irgendwelcher Bedeutung sein noch ein Eid zugelassen werden kann.
von dua.9945 am 14.02.2014
Gemäß der zuvor erwähnten Regel, die wir überall als zu beachtend festgelegt haben, wenn eine Handlung gesetzlich verboten ist, steht fest, dass weder eine solche Vereinbarung gültig ist, noch ein Mandat von irgendeiner Bedeutung, noch ein Eid als zulässig gilt.