Quod favore quorundam constitutum est, quibusdam casibus ad laesionem eorum nolumus inventum videri.
von lorenz913 am 21.04.2018
Was durch die Gunst bestimmter Personen festgelegt wurde, wollen wir in gewissen Fällen nicht als zu deren Schädigung erdacht erscheinen lassen.
von sofie.t am 08.10.2021
Wir wollen nicht, dass eine zum Vorteil einiger geschaffene Regelung in bestimmten Fällen gegen eben diese Menschen verwendet werden kann.