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von fabienne.s am 21.07.2015
Es ist offensichtlich, dass eine Zeugenaussage, die für sich allein und ohne andere gültige unterstützende Beweise vorgelegt wird, keinen Beweiswert hat.
von joschua.9993 am 13.09.2018
Es ist gewiss, dass eine allein vorgebrachte Zeugenaussage ohne andere rechtmäßige unterstützende Beweise, wenn der Fall nicht genehmigt wurde, keine rechtliche Bedeutung hat.