Sed si armorum fiducia resistendi animos insania impellente conceperit, abripiendi extrahendique eum domino, quibus potest id efficere viribus, concedatur.
von annie971 am 19.12.2021
Wenn er jedoch, vom Wahnsinn getrieben, mit Vertrauen auf seine Waffen den Vorsatz gefasst hat, Widerstand zu leisten, so soll es dem Herrn gestattet sein, ihn mit allen Kräften, die er aufbringen kann, zu ergreifen und herauszuziehen.
von jonte.b am 08.09.2020
Sollte er jedoch von Wahnsinn getrieben entscheiden, mit Waffen Widerstand zu leisten, soll dem Herrn erlaubt sein, ihn mit jener Gewalt zu entfernen und wegzubringen, die dafür notwendig ist.