Nam si contra securos fuerint violenti vel eorum bona diripuerint, non ea sola quae abstulerint, sed convicti in duplum quae rapuerint restituere compellantur.
von nikolas.w am 22.09.2018
Denn wenn sie gegen Friedliche gewalttätig gewesen wären oder deren Güter geplündert hätten, würden sie nicht nur das, was sie weggenommen haben, sondern nach Überführung zur Rückerstattung des Doppelten dessen, was sie geraubt haben, gezwungen werden.
von meryem.f am 04.12.2018
Denn wenn sie gewalttätig gegen friedliche Menschen vorgehen oder deren Besitz plündern, werden sie bei Überführung gezwungen sein, nicht nur das Genommene zurückzuzahlen, sondern den doppelten Wert des Gestohlenen.