Rectores etiam provinciarum et officia et principales cognoscant se, si non ipsi talia vindicent, sed fieri a popularibus hoc permiserint, ut eos qui fecerint puniendos.
von malea.g am 23.09.2016
Die Provinzgouverneure, Beamten und andere Behörden sollten verstehen, dass sie zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie solche Handlungen nicht selbst bestrafen und stattdessen den einfachen Bürgern erlauben, Maßnahmen zu ergreifen.
von finya.9868 am 02.11.2013
Die Statthalter der Provinzen, Beamte und führende Männer sollen erkennen, dass sie, wenn sie solche Taten nicht selbst bestrafen, sondern deren Ausführung durch das gemeine Volk gestatten, diejenigen, die es getan haben, bestraft werden müssen.