Quod autem ex eo iure ubicumque ad singulas quasque personas vel praecedentium principum largitas vel nostra maiestas voluit pervenire, id in eorum patrimoniis aeterna firmitate perduret.
von anni.x am 26.09.2017
Darüber hinaus sollen alle Rechte, die unsere Majestät oder die Großzügigkeit früherer Herrscher irgendeiner Person nach diesem Gesetz zu gewähren gewünscht hat, in deren Vermögen mit ewiger Beständigkeit verbleiben.
von eveline.g am 23.08.2023
Was auch immer aus jenem Gesetz in allen Fällen für jede einzelne Person durch die Großzügigkeit vorheriger Herrscher oder unsere Majestät zu gewähren gewünscht wurde, das soll in ihren Vermögenswerten mit ewiger Beständigkeit fortbestehen.